Die EU- und Kartellrecht-Praxis umfasst auch ein breites Spektrum sektorspezifischer Engagements sowie internationale Handelsfragen, einschließlich Handelsschutzinstrumente.
Wir beraten und vertreten Mandanten vor Gremien und Gerichten in allen Fragen des EU-Rechts, insbesondere in den Bereichen Kartellrecht, staatliche Beihilfen, Fusionen, Strukturfonds, Binnenmarkt, öffentliches Beschaffungswesen, internationaler Handel und europäisches Steuerrecht.
Zu unseren Tätigkeitsgebieten gehören
- die Vertretung vor bulgarischen und EU-Gremien und Gerichten
- die Kontrolle von Zusammenschlüssen
- Kartelle und wettbewerbswidrige Vereinbarungen
- den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
- unlauteren Wettbewerb
- den internationalen Handel
- öffentliche Eingriffe in die Wirtschaft und die Kontrolle staatlicher Beihilfen