EU & Kartellrecht

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Die EU- und Kartellrecht-Praxis umfasst auch ein breites Spektrum sektorspezifischer Engagements sowie internationale Handelsfragen, einschließlich Handelsschutzinstrumente.

Wir beraten und vertreten Mandanten vor Gremien und Gerichten in allen Fragen des EU-Rechts, insbesondere in den Bereichen Kartellrecht, staatliche Beihilfen, Fusionen, Strukturfonds, Binnenmarkt, öffentliches Beschaffungswesen, internationaler Handel und europäisches Steuerrecht.

Zu unseren Tätigkeitsgebieten gehören

  • die Vertretung vor bulgarischen und EU-Gremien und Gerichten
  • die Kontrolle von Zusammenschlüssen
  • Kartelle und wettbewerbswidrige Vereinbarungen
  • den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
  • unlauteren Wettbewerb
  • den internationalen Handel
  • öffentliche Eingriffe in die Wirtschaft und die Kontrolle staatlicher Beihilfen